Präambel
Der „Cannabis Social Club Balingen“ stellt sich als Gemeinschaft zur gemeinsamen Kultivierung von Cannabis für Eigenbedarf vor, sobald dies rechtlich zulässig ist.
Momentan ist der Eigenanbau von THC-haltigem Hanf in Deutschland illegal und strafberechtigt. Daher fokussiert sich der Verein vorerst auf das Engagement als Interessengruppe für Cannabis-Konsumenten und -Patienten, mit Zielen wie:
- Rechtsänderungen bezüglich Drogen in Deutschland.
- Eine akzeptierende Drogenpolitik mit Regulation.
- Interne und externe Bildungsarbeit, Aufklärung und Prävention.
- Vorbereitung auf die Legalisierung zur sicheren Versorgung der Mitglieder, inklusive Qualitätskontrollen durch staatliche Labore oder den Verein selbst.
Der Verein richtet sich an volljährige Cannabisnutzer, die Qualitätssicherung und Veränderungen in der Drogenpolitik unterstützen wollen, sowohl für medizinische als auch für Freizeitnutzung.
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
- Der Verein heißt „Cannabis Social Club Balingen“.
- Sitz in Balingen, geplant zur Eintragung im Vereinsregister.
- Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
§2 Ziele und Aufgaben des Vereins
- Gemeinschaftlicher Cannabisanbau unter rechtlich sicheren Bedingungen.
- Ziel ist der kostengünstige Zugang zu verschiedenen Cannabissorten.
- Einsatz für die Beendigung der Drogenprohibition und regulierte Märkte, speziell für Cannabis.
- Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärungsaktivitäten.
§3 Mitgliedschaft
- Offen für natürliche und juristische Personen, mit volljährigen, natürlichen Personen als aktive Anbauteilnehmer.
- Vorstandsentscheidungen über Mitgliedsanträge, mit Mitgliederversammlung als Berufungsinstanz.
- Ausschluss bei Vereinsschädigung oder Nichterfüllung der Vereinspflichten.
§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Festlegung von Mitgliedsbeiträgen und Anbauverteilungsregelungen.
- Priorität für medizinische Nutzer bei der Versorgung.
- Eigenwirtschaftlichkeit ohne Gewinnabsicht.
§5 Vereinsmittel
- Finanzierung durch Mitgliedsbeiträge, Veranstaltungserlöse, Verkauf von Fanartikeln und Spenden.
- Detaillierte Beitrags- und Finanzordnung.
§6 Organe
- Drei Hauptorgane: Mitgliederversammlung, Vorstand und Anbaurat.
- Mitgliederversammlung als höchstes Entscheidungsorgan.
- Vorstand für die Außenvertretung und Verwaltung.
- Anbaurat für Anbaukoordination und Sortenwahl.
§7 Satzungsänderung und Auflösung
- Mitgliederversammlung entscheidet über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung.
- Änderungen bedürfen einer qualifizierten Mehrheit.
- Satzungsänderungen durch Behörden werden direkt vom Vorstand umgesetzt.